Apothekenreform verschoben: Was die Honorar-Umverteilung für Apotheken bedeutet

Apotheken in Deutschland warten seit Monaten auf mehr finanzielle Planungssicherheit durch die Apothekenreform. Ein zentraler Baustein, die Umverteilung der Honorare, sollte eigentlich schon Anfang 2025 greifen – nun verschiebt sich der Zeitplan erneut. Was das für Apotheken vor Ort bedeutet, erfährst du hier.

Verschobener Start der Honorar-Umverteilung

Wie Apotheke Adhoc berichtet, wurde die geplante Honorar-Umverteilung der Apothekenreform (ApoRG) vom 1. Januar auf den 1. April 2025 verschoben. Der prozentuale Anteil der Apotheken-Vergütung soll 2025 auf 2,5 Prozent und 2026 auf 2 Prozent sinken, die freiwerdenden Mittel sollen in ein Festhonorar fliessen. Durch das Ende der Ampel-Koalition wurden wichtige Reformprozesse unterbrochen und müssen in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden.

Für dich als Kundin oder Kunde bedeutet die Verschiebung zunächst: Es ändert sich kurzfristig nichts an der Zuzahlung oder dem Preis deiner Medikamente, denn die Umverteilung betrifft in erster Linie die Vergütung zwischen Apotheken und Krankenkassen, nicht direkt deinen Kassenbon. Trotzdem lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten, denn ein stabiles Festhonorar soll langfristig auch die Apothekendichte vor Ort sichern – gerade bei Dauermedikamenten kann sich ein Preisvergleich lohnen, wie unser Beitrag zur günstigsten Apotheke für Dauermedikamente zeigt.

Zusammenfassung

Die Honorar-Umverteilung der Apothekenreform verschiebt sich auf April 2025, während zentrale Reformfragen wegen des Koalitionsendes offen bleiben. Für Patient*innen ändert sich vorerst wenig, langfristig entscheidet die Reform aber mit über die Apothekenversorgung vor Ort. Aktuelle Entwicklungen und Tipps rund um Apotheken findest du laufend auf apoguru.de.

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